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ELEKTRONISCHER IMPFPASS

Alle Impfungen, die Sie bei uns vornehmen lassen, werden im elektronischen Impfpass gespeichert. Eine Abmeldung davon ist gesetzlich nicht möglich.

Sollten Sie keine österreichische Sozialversicherungsnummer besitzen, können wir Ihre Impfungen jedoch nicht eintragen. Was ist dann zu tun?

SIE müssen eine österreichische Sozialversicherungsnummer beantragen, wir dürfen das nicht für Sie erledigen. Wenn Sie eine ausländische Krankenversicherung haben, kontaktieren Sie bitte die Österreichische Gesundheitskasse.

Gehören Sie zu den "freien Berufen" (Anwälte, ApothekerInnen, Ärzte/innen,...) erfolgt die Beantragung über Chipkarte.at.

Wenn Sie das erledigt haben melden Sie sich bitte noch einmal bei uns, damit wir Ihre Impfung nachtragen können!